Teilnahmebedingungen

„Die 24.000 € Video Challenge“ - der Videocontest von CHECK24 auf Facebook

Inhalt

§1
§2 Rechtsträger
§3 Wettbewerbsverlauf
§4 Facebook-Konto
§5 Teilnahmeberechtigung
§6 Teilnahme
§7 Inhaltliche Anforderung
§  8 Rechteeinräumung durch Sie
§  9 Online-Voting
§10 Bewertung durch die Jury
§11 Gewinn
§12 Haftung
§13 Sonstiges

§1

Der Videowettbewerb „Die 24.000 € Video Challenge“ (im Folgenden „der Wettbewerb“ genannt) wird auf dem sozialen Netzwerk Facebook veranstaltet. Nutzer von Facebook können online Videos zum Wettbewerb einreichen. Ihre Teilnahme am Wettbewerb unterliegt diesen Bedingungen. Durch das Einreichen eines Videos im Rahmen des Wettbewerbs akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen.

Das Facebook-Profil wird von CHECK24 betrieben (im Folgenden „der Veranstalter“ genannt). Der Veranstalter ist nicht der Anbieter der von den Teilnehmern eingereichten Videos. Diese Videos werden ausschließlich vom jeweiligen Nutzer zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Abschluss von CHECK24-Produkten.

§2 Rechtsträger

CHECK24 Vergleichsportal GmbH
CHECK24 Media GmbH
CHECK24 Vergleichsportal Versicherungen AG
CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH
CHECK24 Vergleichsportal Energie GmbH
CHECK24 Vergleichsportal Telekommunikationsdienste GmbH
CHECK24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH
Erika-Mann-Str. 66, 80636 München

§3 Wettbewerbsverlauf

Der Wettbewerb findet in der Zeit vom 15.11.2010, 12 Uhr bis 31.01.2011 statt. Eine Teilnahme ist bis zum 31.01.2011 bis 23:59:59 Uhr MEZ möglich. Ab dem 22.11.2010 bis zum 31.01.2011 können die Videos von den Usern bewertet werden. Man kann am Wettbewerb teilnehmen, indem man ein selbst erstelltes Video einreicht.

  1. 15.11.2010 bis 31.01.2011 Einstellen von Videos (Länge: maximal 30 Sekunden)
  2. Laufende Kommentierung und Bewertung der Videos ab dem 22.11.2010 bis zum 31.01.2011
  3. bis 14.02.2011 Bewertung der Videos durch die Fachjury von CHECK24
  4. bis 28.02.2011 Benachrichtigung der Gewinner und Auszahlung der Preisgelder
  5. Ausstrahlung des Gewinnervideos
    (vorbehaltlich der Qualität des Spots hinsichtlich der Spezifikationen für die Ausstrahlung)

§4 Facebook-Konto

Der Wettbewerb wird innerhalb des Dienstes Facebook veranstaltet. Wegen der dafür notwendigen technischen Abwicklung des Einstellens von Videos können nur Nutzer teilnehmen, die über ein Facebook-Konto verfügen. Um ein Video in den Wettbewerb einreichen zu können, muss der Teilnehmer Fan der CHECK24 Facebook-Seite www.facebook.com/check24de sein. Dort kann er das Video über den entsprechenden Reiter "Challenge" hochladen. Eine Abmeldung von Facebook ist jederzeit möglich. Erfolgt die Abmeldung während der Laufzeit des Wettbewerbs, ist die weitere Teilnahme am Wettbewerb jedoch aus technischen Gründen ausgeschlossen.

§5 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen oder Gruppen bestehend aus maximal 5 Personen.

Jeder Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Mitarbeiter des Veranstalters oder Mitarbeiter von mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme nicht ausgeschlossen, jedoch sind die von ihnen eingestellten Beiträge nicht gewinnberechtigt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Teilnehmer, die versuchen den Wettbewerbsverlauf zu stören oder zu manipulieren sowie Teilnehmer, die versuchen sich durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel einen Vorteil zu verschaffen, werden ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.

Jeder Gewinner hat auf Aufforderung durch den Veranstalter seine Identität durch Einsendung einer Personalausweiskopie oder eines vergleichbaren Dokuments (Reisepass, Meldebescheinigung) nachzuweisen. Für den Fall, dass derartiger Nachweis nicht rechtzeitig erbracht wird, kann dies zum Ausschluss aus dem Wettbewerb oder zum Verlust der Gewinnberechtigung führen.

§6 Teilnahme

Ihr Videobeitrag nimmt am Wettbewerb teil, wenn Sie Ihr Video unter www.facebook.com/check24de entsprechend den dort genannten Anweisungen als Wettbewerbsvideo einreichen. Mit dem Einreichen akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen ggf. auch stellvertretend für andere Gruppenmitglieder. Eingereichte Videos erscheinen ggf. in der Video-Galerie des Profils sowie auf dem Youtube-Channel des Veranstalters. Das Wettbewerbsvideo muss den unter § 7 genannten Anforderungen entsprechen.

Der Veranstalter macht sich die von den Nutzern im Profil eingestellten Videos nicht zu Eigen. Sobald der Veranstalter entsprechende Kenntnis erlangt, können einzelne Videos von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CHECK24 oder gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter nach eigenem Ermessen das Recht vor, einzelne Videos auch dann vom Wettbewerb auszuschließen, wenn diese gegen die Regeln des guten Geschmacks verstoßen, das Thema verfehlen oder dem Wettbewerb nicht förderlich sind. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Gründe für einen Ausschluss mitzuteilen. Jeder Nutzer darf mehr als ein Video einreichen. Es kann aber nur maximal ein Video pro Nutzer in die Bewertung aufgenommen werden.

Für den Fall, dass ein Video gegen geltendes Recht verstößt, stellen Sie den Veranstalter von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklären sich damit einverstanden, dem Veranstalter alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

Alle Videos werden vor der Veröffentlichung auf der Wettbewerbs-Seite redaktionell geprüft. Beiträge, die gegen die Richtlinien verstoßen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen und nicht veröffentlicht. Zur Teilnahme berechtigte Videos werden für den Wettbewerb freigegeben. Wir weisen darauf hin, dass die redaktionelle Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb stimmt jeder Teilnehmer zu, dass der Veranstalter und seine Unternehmen das Recht und die Genehmigung haben, seinen Namen und Beitrag, sowie Informationen über seinen Gewinn für Promotions-, Werbe- und/oder Reklamezwecke in allen Medien zu verwenden. Soweit es das Gesetz zulässt, gilt dies ohne Entschädigung, Benachrichtigung oder Einwilligung der Wettbewerbs-Gewinner.

Mit der Teilnahme willigt der Teilnehmer ein, dass eingegebene Daten (Vollständiger Name, Facebookprofil Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und Emailadresse), die der Teilnahme und der eventuellen Gewinnbenachrichtigung dienen, beim Rechtsträger gespeichert und zur Abwicklung des Gewinnspiels genutzt werden dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit ohne Angaben von Gründen widerruflich.

§7 Inhaltliche Anforderung

Der Videobeitrag (Länge: maximal 30 Sekunden) soll typische Redewendungen zum Thema Geld, bspw. „Geld wie Heu“, „Ohne Moos, nix los“ oder auch Begriffe aus Märchen, wie „Goldesel“ aufgreifen und zeigen, wie der User mit einem Vergleich von CHECK24 vergleichen, sparen und spendieren kann. Es kann sich um eine Interpretation des aktuellen CHECK24 TV-Spots handeln. Sequenzen aus dem aktuellen CHECK24-Spot, den Outtakes und dem Making-of dürfen verwendet werden.

Die Aufgabenstellung lautet: Dreh deinen eigenen TV-Spot und interpretiere das CHECK24 Motto „vergleichen, sparen, spendieren“. Lass dich inspirieren von Redewendungen oder Märchen zum Thema Geld. Egal ob Zeichentrickfilm, Animation, mit der Handykamera, dem Camcorder, etc.: Lass deiner Phantasie freien Lauf.

Das Video sollte in einem der folgenden Formate hochgeladen werden:
.WMV, .AVI, .MOV, MP4, 3GP oder .MPEG; die Dateigröße des Videos darf 1 GB nicht überschreiten.

Inhaltliche Restriktionen:

  • Das Video muss in deutscher Sprache sein;
  • der Teilnehmer muss Urheber des Videos sein;
  • jedes Video darf nur einmal hochgeladen werden. Mehrfacheinreichungen desselben Videos sind nicht gestattet


Verboten sind:

  • Videos, die Markenzeichen, Logos oder urheberrechtlich geschütztes Material enthalten, das nicht Eigentum des Teilnehmers ist oder ohne Erlaubnis genutzt wird (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Firmennamen, Musik, Fotografien, Kunstwerke oder Bilder, die auf, im oder in Webseiten, Fernsehen, Filmen oder anderen Medien veröffentlicht wurden) oder die anderweitig die Rechte einer dritten Partei verletzen oder gegen sie verstoßen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Copyright, Markenzeichen, Patente, Handelsgeheimnisse, Logos, Vertrags- und Lizenzrechte, Öffentlichkeitsrechte, moralische Rechte oder alle anderen intellektuellen Eigentumsrechte);
  • kommerzielle Inhalte zur Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen;
  • religiöse Inhalte;
  • Videos, die gegen gesetzliche Gebote verstoßen (Menschenrechte, Tierschutz etc.);
  • pornografische oder sexuelle Inhalte;
  • hasserfüllte Inhalte jeglicher Art (einschließlich Rassismus, Sexismus etc.);
  • Inhalte, die Gewalt oder Schaden gegen andere Lebewesen befürworten, oder jeden anderen anstößigen, obszönen oder unangemessenen Inhalt enthalten;
  • Volksverhetzung, Aufrufe zu Straftaten oder politisches Material (Versammlungen, politische Symbole, Demonstrationen etc.);
  • Darstellungen von eindeutig anstößigem Material;
  • rücksichtsloses Verhalten, Stalking, Drohungen, Beleidigungen, Belästigungen, Verletzungen der Privatsphäre oder die Weitergabe persönlicher Daten anderer Personen;
  • diffamierende, falsch darstellende oder abwertende Bemerkungen oder andere Inhalte, die den Namen, Ruf oder Firmenwert des Wettbewerbs-Rechtsträgers nachteilig beeinflussen könnten.


§8 Rechteeinräumung durch Sie

Unbeschadet der Rechte, die Sie CHECK24 an den von Ihnen eingestellten Videos gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CHECK24 einräumen, räumen Sie dem Veranstalter an den von Ihnen im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Videos kostenfrei, unwiderruflich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, die zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs erforderlichen Rechte ein, insbesondere das Recht die Videos öffentlich zugänglich zu machen, die Videos zu bearbeiten, aus den Videos ggf. zusammen mit weiteren Videos einen Zusammenschnitt zu erstellen und diesen ebenfalls öffentlich zugänglich zu machen und die Videos und den Zusammenschnitt öffentlich vorzuführen.

Sie räumen dem Veranstalter das Recht ein, die von Ihnen hier eingeräumten Rechte an den Videos auf Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen daran einzuräumen.

Sie bestätigen und gewährleisten gegenüber dem Veranstalter, dass Sie über sämtliche der oben genannten Rechte in Bezug auf die von Ihnen eingestellten Videos verfügen und diese dem Veranstalter ohne die Verletzung von Rechten Dritter, gleich welcher Art, einräumen können. Falls Sie selbst nicht Rechteinhaber bezüglich der eingestellten Inhalte sind, garantieren Sie, alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Vollmachten und Befugnisse wirksam eingeholt zu haben.

Für den Fall, dass Ihr Video gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt, stellen Sie den Veranstalter von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklären sich damit einverstanden, dem Veranstalter alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

§9 Online-Voting

Die eingestellten Videos können vom 22.11.2010 bis spätestens 31.01.2011 bis 23:59:59 Uhr MEZ bewertet werden. Ab diesem Zeitpunkt können die User aus allen veröffentlichten Beiträgen ihre Favoriten wählen. Um ein Video bewerten zu können, ist eine Registrierung bei Facebook erforderlich. Des Weiteren muss der Bewertende Fan der CHECK24 Facebook-Seite www.facebook.com/check24de sein. Jeder User kann jedes Video nur einmal bewerten. Durch das Voting werden die 20 besten Videos anhand der User-Bewertungen ermittelt. Im Falle von Stimmengleichheit bestimmt der Veranstalter die Platzierung nach eigenem Ermessen. Der Veranstalter kann neben den User-Bewertungen weitere Videos in die Endauswahl mit einschließen. Die 20 bestplatzierten Videos werden durch die Jury, siehe §10, bewertet, um den Platz 1 bis 10 zu ermitteln. Für den Fall, dass ein Video manipulativ bewertet wird, behält sich der Veranstalter vor dieses Video vom Wettbewerb auszuschließen.

§10 Bewertung durch die Jury

Die Frist zur Einstellung der Videos endet am 31.01.2011, 23:59:59 Uhr MEZ. Später eingestellte Videos können nicht mehr für die Bewertung um den Wettbewerb berücksichtigt werden.

Die Bewertung der Videos erfolgt durch eine unabhängige, mehrköpfige Jury, die vom Veranstalter bestimmt wird, anhand folgender Kriterien:

  • Erfüllung der technischen und inhaltlichen Anforderungen des § 7, sowie keine Verletzung von Urheberrechten und anderen Rechten Dritter (z.B. durch Verwendung fremder Musik ohne die erforderlichen Berechtigungen)
  • Beliebtheit der Videos (Frequenz der Zugriffe auf das Video etc.)
  • KreativitätOriginalität
  • „Message“ / Aussage
  • Nachhaltigkeit
  • Umsetzung / Aufwand der Produktion

 

Die Jury wird voraussichtlich bis zum 14.02.2011 den 1. bis 10. Platz des Wettbewerbs vergeben. Die Bekanntgabe der Gewinnervideos erfolgt voraussichtlich am 28.02.2011 per E-Mail an die Nutzer, die die Videos eingereicht haben, und per Mitteilung auf dem Profil. Dabei werden die Wettbewerbs-Gewinner per Nachricht an ihr Facebook-Profil und/oder tagging ihres Facebook Profils und/oder E-Mail über ihren Gewinn benachrichtigt.

§11 Gewinn

Platz 1
Der Hauptgewinn des Wettbewerbs ist ein Preisgeld in Höhe von 20.000 Euro plus Ausstrahlung des TV-Spots vorbehaltlich der Qualität des Spots hinsichtlich der Spezifikationen für die Ausstrahlung.

Platz 2
Der 2. Platz gewinnt 2.000 Euro.

Platz 3
Der 3. Platz gewinnt 1.000 Euro.

Platz 4
Der 4. Platz gewinnt 300 Euro.

Platz 5
Der 5. Platz gewinnt 200 Euro.

Plätze 6-10
Die Plätze 6-10 erhalten jeweils 100 Euro.

§12 Haftung

In Hinblick auf die Durchführung des Wettbewerbs haftet der Veranstalter unbegrenzt, gleich aus welchem Rechtsgrund, in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz, arglistig verschwiegene Mängel und Beschaffenheitsgarantien.

Der Veranstalter haftet zudem für Schäden die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Veranstalter haftet zudem bei Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“, d.h. eine solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf). Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist diese Haftung jedoch begrenzt auf die typischen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schäden.

Die vorstehenden Regelungen lassen die Haftung des Veranstalters auf Basis des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte unberührt.

In allen anderen Fällen ist die Haftung des Veranstalters ausdrücklich ausgeschlossen.

§13 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.



CHECK24